Kosten
Was muss ich zahlen?
Bitte beachten Sie, dass sich die Vergütung der Leistungen an unseren Qualifizierungen und Erfahrungen, Ihrem Beschwerdebild und dem Aufwand der Behandlung misst. Ähnlich wie beim Zahnarzt, gibt es keine Pauschaltarife, die nach Zeit berechnet werden.
Privat versicherte oder privat zusatzversicherte Patienten erhalten die Rechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Gesetzlich versicherte Patienten und Selbstzahler erhalten eine Rechnung nach unserer dzt Gebührenfestlegung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Osteopathen.
Vergütungsübersicht für osteopathische Anwendungen
Privatversicherte
- Rechnungsstellung nach GebüH
- Kostenerstattung abhängig vom individuellen Tarif
Zusatzversicherte
- Rechnungsstellung nach GebüH
- Kostenerstattung abhängig vom individuellen Tarif
Selbstzahler/ gesetzl. Versicherte
- Rechnungsstellung nach GVO
- Kosten werden je nach Krankenkasse bezuschusst
Im Detail:
In der Regel (abhängig vom Versicherungstarif) übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten, für die von uns angebotenen Leistungen. Nach Behandlungsende erstellen wir eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können, um die Kosten im Nachhinein erstattet zu bekommen.
Wenn zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung mit Heilpraktikerleistungen besteht, erfolgt eine Kostenerstattung abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem Versicherungstarif und dem Selbstbehalt ab. Für Patienten die chronische Beschwerden haben, ist es häufig von finanziellem Vorteil, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Dies mindert ihren Eigenkostenanteil erheblich, wenn absehbar ist, dass eine regelmäßige Therapie Linderung bringt.
Obwohl unsere Therapiemethoden anerkannt und etabliert sind, werden sie bis weilen nur anteilig von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet (s. Liste des bvo).
I.d.R. wird von der gesetzlichen Krankenversicherung eine schriftliche ärztliche Empfehlung gewünscht. Dies kann in Form einer Überweisung oder eines Privatrezeptes von Ihrem Arzt ausgestellt sein.
Wenn Sie weder privat- noch zusatzversichert sind, besteht die Möglichkeit die Behandlungskosten selbst zu tragen. Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit EC-Karte.
Bitte informieren Sie sich VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Einzelheiten Ihres Tarifs und die Kostenerstattung. Dies erspart im Nachhinein Verwaltungsaufwand und Ärger mit der Versicherung. Heilpraktiker-Kosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Terminabsagen oder Terminverschiebungen sind bis spätestens 24 Werktags-Stunden vor dem vereinbarten Termin per Telefon möglich.
Bei Nichteinhaltung stellen wir gemäß § 615 BGB eine Ausfallgebühr in Rechnung.
Nach der Gesetzeslage in Deutschland darf nur ein Arzt oder Heilpraktiker Osteopathie ausüben, da Osteopathie unter die Heilkunde fällt. Ich biete Ihnen mit meiner Qualifikation genau diese Möglichkeit. Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis dürfen nicht osteopathisch behandeln.